Nutzungsbedingungen

Der PULS Hildesheim e.V. (nachfolgend Vermieter genannt) vermietet laut Kostenvoranschlag.
Zur Vermietung gehört die Nutzung der sanitären Anlagen.


Der PULS ist politisch neutral. Das öffentliche Zurschaustellen von Staatssymbolen (außer der EU- und Deutschlandfahne), politischen Symbolen, Parolen oder ähnlich gearteten Gegenständen ist in den Räumen des PULS nicht gestattet.


Der Mieter erhält über einen an ihn ausgehändigten Transponder oder per Türcode-App Zugang zum Raum.
Der Mieter kann das im Raum befindliche Inventar und die technischen Geräte nutzen.


Der Mieter hat die Räume sowie das darin befindliche Inventar, hierzu zählen insbesondere Mobiliar und technische Einrichtungen, pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Der Mieter haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehenden Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Mieters agieren, verursacht werden.

Der Mieter ist verpflichtet, für die Zeit seines Aufenthalts eine gültige Haftpflichtversicherung vorzuweisen, die für Schäden am Gebäude, an der Einrichtung oder an Menschen aufkommt, die der Mieter selbst oder die auf Veranlassung des Mieters in die Räumlichkeiten gelangte Dritter verschuldet haben.


Im eigenen Interesse hat der Mieter mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Mitgebrachte Gegenstände, Unterlagen oder Daten sind durch den Vermieter nicht gegen bspw. Feuer, Wasser, Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus versichert. Der Vermieter haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines/einer gesetzlich Vertretenden, eines/einer leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Vermieters zurückzuführen ist.

 

Wände und Türen dürfen nicht beklebt werden.


Der Mieter verpflichtet sich, am Abend zum Schluss folgende Maßnahmen durchzuführen:
• Schließen aller Fenster
• Zurückdrehen der Heizung auf max. 2
• Im EG: Zurückdrehen des Heißwasserspeichers auf 0
• Im EG: Ausschalten der Kühlschränke durch Ziehen des Steckers
• Trennen des digitalen Displays vom Strom
• Löschen aller Lichter
• Schließen aller Raumtüren
• Abschließen der Außentüren


Nach Vertragsende ist der/die Mieter verpflichtet, die genutzten Räume und Arbeitsplätze besenrein zu übergeben. Sämtliche von ihm eingebrachten Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe bestandene Zustand ist wiederherzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Wänden oder Inventar wird der Vermieter auf Kosten des Mieters zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen. Die Nutzer*innen haben die entsprechenden Kosten innerhalb von 15 Tagen nach Übersendung der Rechnung durch den Vermieter zu zahlen.


Stand 14.8.2024

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2024 Nutzungsbedingungen Räume im PULS.p
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